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plemer
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Also fragt man voller Hässlichkeit, Straßenkunst was ist das? Als lese- aber schreibschwacher Legastheniker versuch ich gar nicht erst meine Erörterung punkt- und kommagenau zu beweisen. Sonder werde die Infos allgemeinverständlich verlinken. Im Prinzip geht es darum das ein Kunstmaler der in einer Fußgängerzone Bilder von der Staffelei weg verkaufen möchte. dieser Absicht und tätigkeit keinen Gewerbeschein benötigt Siehe Landman/Rohmer §55 Gewerbeordnung Rnd. 33-35 und im Zusammenhang einer ortüblichen Straßenregelung für Fußgängerzonen auch keine. Sondernutzungserlaubnis. hier Scherenschnitt-Urteil 1971 http://www.hfv-...G7C81-88.pdf ----------------------------------------------------------------------------- Trotzdem soll ich 1979 das Rad ein zweites Mal erfinden, wo das OVG für NRW, nur berichtigt, Kunstmaler dann in Konkordanz der Kunstfreiheitsgarantie, aber durch kein ortsübliches ermessen willkürlich aus den Fußgängerzonen vertrieben werden können. ----------------------------------------------------------------------------- Das Bundesverwaltungsgeicht kann sich 1979 (aus welchen Grund auch immer) nicht mehr an das Scherenschnitt-Urteil 1971 erinnern und erklärt, Pauschal, das einem Behördlichen Erlaubnisverbot , auch der Kunst nicht erlaubt werden muß sich zu jeder Zeit, an jeden Ort in jeder Art und Weise zu betätigen. Grübel grübel? ----------------------------------------------------------------------------- Darf ein Bundesrichter einfach vermuten, was der Kunst noch erlaubt ist. Muss so ein Richtersenat Bundesverwaltungsgericht sich nicht mehr an die Konkordanz verfassungskonformer Gesetze halten. die man doch bereits 1971 für das wirken der Straßenkunst definiert hat. Als jetzt auch noch die Gewerkschaft Kunst und der Bundesverband bildender Künstler in aller Hässlichkeit fragt: …Straßenkunst was ist das? bleibt mir nichts anderes, als eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. die aber nicht zur Entscheidung angenommen werden kann. Die Begründung der Nichtannahme, wird leider nicht für die Öffentlichkeit freigegeben, ------------------------------------------------------------------ Ja und labert der Kommunal- und Landespolitiker für NRW. Einer nichtöffentlichen bescwerdeabweisung kannste doch nicht deinen Schwachsinn reininterpretieren, für uns ist der höchstrichterlichen Begründung nur zu entnehmen,... dass es auch der Kunst, nicht erlaubt werden muss sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen. ------------------------------------------------------------------ um aus deer Diskussion rauszukommen wird mit in Spezialität der Gewerbeschein weggenommen. Und will damit beweisen, dass ich meine Bilder unbelehrbar ohne Gewerbeschein verkaufen will. Seihe hier zur Ahndung von Kunstmaler auf einer öffentlichen Straße http:// ------------------------------------------------------------------ Jetzt muss ich auch noch beweisen, dass ich dieser Nötigung überhaupt keinen Gewerbeordnung unterworfen bin, 1984 wird vom OVG. Für Nordrhein-Westfalen aufs neue und ohne wenn und aber festgestellt, das man für die Absicht und Tätigkeit selbst gemalte Bilder in Fussgängerzonen zu verkaufen, auch kein Erlaubnispapier Gewerbeschein benötige Siehe hier Http:// Kunstmaler musste 20 Jahre umsonst Ordnungsstarfen bezahlen Rehabilitiert werde ich trotzdem nicht das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte lapidar fest das dem 20 Jahre Behördenterror, formalrechtlich nichts auszusetzen war. Aktenzeichen ----------------------------------------------------------------------------- die Kalkulation geht dahin dass ich mit Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde 1981 auch nirgendwo hin kann mich zu beschweren. Siehe hier Beschwerdeabweisung Petitionsausschuss für das Land-Nordrhein-Westfalen. Beschwerde Abweisung durch die Verwaltung Behörden Köln und Düsseldorf. So wie Beschwerdeabweisung durch Straßen- und Kulturminister Nordrhein-Westfalen. Auch diese Leute fragen voller Hässlichkeit:... Straßenkunst was ist das? http://. Kunstfreiheit ist offensichtlich nur einer Elite Kunst vorgesehen. oder was soll die gesellschaftspolitische Abwertung von Straßenkunst bewirken? Erst als das Bundesverwaltungsgericht 1997 wieder auf das Bekenntnis im Scherenschnitt Urteil ab greift. Und das Kommunikationsrecht einer erlaubnisfreien Religionsausübung in Fußgängerzonen die gleiche Erlaubnisfreiheit einräumt, der Zwischenzeitlich auch für die Straßenkunst gelten würde. http:// Da muss ich aber staunen, denn was hier offensichtlich wieder Rechtsprechung für die Straßenkunst sein soll, erklärt das Ordnungsamt in Düsseldorf und Köln wieder für unverbindlich. Denn für die neue Rechtslage sei nur das erlaubnisfreien wirken mit Kunst gemeint, zum Beispiel Malen und zeigen von Kunst auf der Straße. Aber nicht das verkaufen. Auch selbst gemalte Bilder zu verkaufen ist Sondernutzung und damit basta! Muss ich mir eine solche Verhöhnung eigentlich gefallen lassen? klar doch musste dir das gefallen lassen, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Hinweis der damals nicht angenommenen Verfassungsbeschwerde kann uns niemand zwingen immer und immer wieder aufs neue feststellen zu sollen, dass ein Straßenkünstler keiner Erlaubnis bedarf Straßenkunst herzustellen und zu verkaufen. Also verweigert man mir in das Armenrecht und verhindert damit überhaupt noch was für die Straßenkunst feststellen können zu müssen. Siehe Beschwerdeabweisung und VG Münster http:// --------------------------------- Plemer |